Organisatorisches

Musikschulordnung
Musikschulordnung gültig ab 01.01.2020-1[...]
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Entgeltordnung
Entgeltordnung ab 01.01.2023.pdf
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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe künftige Schülerinnen und Schüler!

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Angeboten. Sie haben sich für eine Freizeitbeschäftigung entschieden, an der Sie ein Leben lang Freude haben werden können. Falls Sie vor dem Ausfüllen des Anmeldeformulars Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns. Wir geben Ihnen gern Auskunft.

Unter Anmeldung können Sie sich online zum Unterricht an der Musikschule anmelden. Sämtliche Anmeldeunterlagen können Sie sich aber auch unter Downloads ausdrucken oder Sie kommen einfach persönlich zu uns in die Musikschule.

Zum Ausfüllen des Anmeldeformulars geben wir Ihnen folgende Hinweise: Nachdem wir Ihre Anmeldung erhalten haben, bekommen Sie von uns keine gesonderte Bestätigung. Wir melden uns erst, wenn wir Ihnen einen Unterrichtstermin anbieten können. Sie können aber gern telefonisch nachfragen, wann der Musikunterricht voraussichtlich beginnen wird. Wartezeiten versuchen wir in Ihrem Interesse weitgehend zu vermeiden. In denjenigen Fächern, wo zeitweise Wartelisten unvermeidlich sind, teilen wir die Interessenten nach der Länge der Wartezeit zum Musikunterricht ein. Kinder und Jugendliche werden Erwachsenen vorgezogen. Bitte beachten Sie die Bestimmungen von Musikschul- und Entgeltordnung.

Jede Unterrichtsform hat ihre ganz besonderen Vorzüge und Stärken – Gruppenunterricht genauso wie Einzelunterricht. Die Beschränkung auf eine Unterrichtsform bedeutet nach unserer Meinung auch eine Beschränkung der pädagogischen Möglichkeiten. Aus diesem Grund versuchen wir die Vorteile von Einzel- und Gruppenunterricht miteinander zu verbinden. In der Praxis wird ein Wechsel der Unterrichtsform rechtzeitig allen Beteiligten angekündigt. Es gibt keinen Zwang zum Wechsel; bewährte und erfolgreiche Konstellationen sollen nicht gestört werden.

Die Erteilung eines Abbuchungsauftrages (SEPA) wird besonders empfohlen. Die Vorteile des Einzugsverfahrens sind offensichtlich:

  • Wir sparen in Ihrem Interesse Verwaltungskosten
  • Sie brauchen sich um eine termingerechte Überweisung keine Gedanken zu machen
  • Sie sparen sich den Weg zur Bank
  • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen
  • Es wird nur der jeweils offene Betrag abgefordert
  • Sie können jedem einzelnen Betragseinzug widersprechen

Sie erhalten zum Beginn des Unterrichtes sowie bei jeder Änderung der Entgelte eine Mitteilung / Rechnung, die Sie über die Höhe und die Zusammensetzung der abzubuchenden Unterrichtsentgelte informiert. Wenn Ihr Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Institutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Der Lastschrifteinzug (SEPA-Mandat) wird in diesem Fall umgehend gelöscht.
Es muss ein neuer Abbuchungsauftrag (SEPA) erteilt werden.

Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben. Wir vermitteln Ihnen auch gerne einen Informationstermin mit unseren Lehrkräften.

 

 

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© Susanne Kaselow